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   BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94   

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BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94 (https://dejure.org/1994,13678)
BVerwG, Entscheidung vom 29.12.1994 - 9 B 631.94 (https://dejure.org/1994,13678)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Dezember 1994 - 9 B 631.94 (https://dejure.org/1994,13678)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.1988 - 9 B 30.88

    Aufnahme als Aussiedler - Verteilungsverfahren - Durchgangslager - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der im Rahmen der Verteilungsentscheidung nach § 2 der - inzwischen außer Kraft getretenen - Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) erteilte Registrierschein mit dem Vermerk: "Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler" im Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung erzeugt, weil eine solche - anders als in § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG a.F. für den erteilten Vertriebenenausweis vorgesehen - gesetzlich nicht angeordnet ist und zudem im Registrierscheinverfahren lediglich eine vorläufige Prüfung der Vertriebeneneigenschaft stattfand, um dem Ausweisbewerber eine vorläufige praktische Hilfe im Behördenverkehr bis zur endgültigen Klärung seines Status durch die zuständige Stelle an die Hand zu geben (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89

    Einziehung des Vertriebenenausweises

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erzeugt der einem Verwandten erteilte Vertriebenenausweis - abgesehen von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG - keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 9 B 157.87
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß der im Rahmen der Verteilungsentscheidung nach § 2 der - inzwischen außer Kraft getretenen - Verteilungsverordnung vom 28. März 1952 (BGBl I S. 236) erteilte Registrierschein mit dem Vermerk: "Deutscher durch Aufnahme als Aussiedler" im Verfahren auf Ausstellung des Vertriebenenausweises keine Bindung erzeugt, weil eine solche - anders als in § 15 Abs. 1 Satz 1 BVFG a.F. für den erteilten Vertriebenenausweis vorgesehen - gesetzlich nicht angeordnet ist und zudem im Registrierscheinverfahren lediglich eine vorläufige Prüfung der Vertriebeneneigenschaft stattfand, um dem Ausweisbewerber eine vorläufige praktische Hilfe im Behördenverkehr bis zur endgültigen Klärung seines Status durch die zuständige Stelle an die Hand zu geben (Beschluß vom 26. Mai 1987 - BVerwG 9 B 157.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 51; Beschluß vom 25. April 1988 - BVerwG 9 B 30.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 55).
  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    Seine dafür gegebene Begründung entspricht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (BVerwGE 92, 70), von der das Berufungsgericht ausdrücklich ausgegangen ist.
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    Soweit die Beschwerde offenbar unter Hinweis darauf, daß der Großvater des Klägers zu 3 ursprünglich preußischer Staatsangehöriger gewesen ist, weiterhin eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49) rügen will, zeigt sie ebenfalls keinen Rechtssatz im angefochtenen Urteil auf, der zu einem Rechtssatz in dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Gegensatz stehen könnte.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    Der Hinweis auf das Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - geht schon deshalb fehl, weil dieses Urteil nicht einschlägig ist.
  • BVerwG, 22.04.1976 - III C 63.74
    Auszug aus BVerwG, 29.12.1994 - 9 B 631.94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erzeugt der einem Verwandten erteilte Vertriebenenausweis - abgesehen von der Vorschrift des § 1 Abs. 3 BVFG - keine rechtliche Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft eines anderen Verwandten (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13).
  • BVerwG, 14.03.1996 - 9 B 79.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertrauensschutz wegen

    Deshalb vermag die Erteilung eines Registrierscheines keine rechtlich geschützte Vertrauensposition im Hinblick auf die Ausstellung des Vertriebenenausweises zu begründen, mag der Ausweisbewerber auch subjektiv die Erwartung gehegt haben, daß in dieser Hinsicht keine durchgreifenden Hindernisse bestehen würden (Beschluß vom 29. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 631.94 -).
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